Klasse A beschränkt (Krad bis 25KW)
Beinhaltet:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von > 50 ccm und einer bbH >45 km/h. Für die Dauer von zwei Jahren
wird die Fahrerlaubnis nur für Krafträder mit einer
Leistung von max. 25 kw und einem Verhältnis Leistung :
Leergewicht von <0,16 kW/kg erteilt ( mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW).
Ab Vollendung des 25. Lebensjahres kann die Fahrerlaubnis
auch ohne Leistungsbeschränkung erworben werden.
Schliesst die Klasse A1, und M ein.
Mindestalter:
18