Klasse C (LKW)
Beinhaltet:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
mit einer zGM von > 3,5t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen
+ Fahrersitz. Anhänger mit einer zGM von < 750 kg
dürfen mitgeführt werden.
Für den Erwerb der Klasse C ist der Vorbesitz
der Kl. B notwendig.
Schliesst die Klasse C1 ein.
Mindestalter:
18