Klasse B (PKW)
Beinhaltet:
Kraftfahrzeuge z.B. PKW (ausgenommen Krafträder)
mit einer zGM von < 3,5t und max. 8 Sitzplätzen + Fahrersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn:
- die zGM des Anhängers < 750 kg beträgt oder
- die zGM des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zGM des Zugs 3,5 t nicht überschreitet.
Schliesst die Klasse L, M und S ein.
Mindestalter:
18, bzw. 17 mit Begleitung.