Klasse A1 (125er)
Beinhaltet:
Leichtkrafträder mit einem Hubraum von < 125 ccm und einer
Leistung von <11 kW. Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres
nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von 80 km/h erteilt.
Schliesst die Klasse M ein.
Mindestalter:
16