B96

Klasse B (PKW)

Beinhaltet:
Kraftfahrzeuge z.B. PKW (ausgenommen Krafträder)
mit einer zGM von < 3,5t und max. 8 Sitzplätzen + Fahrersitz.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn:
  • die zGM des Anhängers < 750 kg beträgt oder
  • die zGM des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zGM des Zugs 3,5 t nicht überschreitet.
Schliesst die Klasse L, M und S ein.

Mindestalter: 18, bzw. 17 mit Begleitung.
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